Auch bei der Frage der richtigen Rechtswahl einer neu zu gründenden Gesellschaft steht Ihnen Rechtsanwalt Iborg mit rechtlichem Rat zur Seite. Sofern dies erforderlich ist, vertreten wir Sie auch gerne vor den Gerichten bei internen Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern oder bei der Übergabe von Gesellschafterrechten auf potentielle Nachfolger und dem Einstieg oder den Ausstieg neuer bzw. alter Gesellschafter.
Rechtsanwalt Iborg war zu Beginn seiner Tätigkeit als Anwalt in einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in beratender Funktion tätig und konnte dabei Erfahrungen im Bereich der Beratung von Personengesellschaften und mittelständischen Kapitalgesellschaften gewinnen .